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BGH, 13.05.2009 - IV ZA 5/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Ausdehnung der Verjährungshemmung bei Pflichtteilsergänzungsklagen bei Identität von Erben und Beschenkten auf Fälle fehlender Identität von Erben und Beschenkten
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2325; BGB § 2329
Ausdehnung der Verjährungshemmung bei Pflichtteilsergänzungsklagen bei Identität von Erben und Beschenkten auf Fälle fehlender Identität von Erben und Beschenkten - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Zweibrücken, 08.02.2008 - 1 O 133/07
- OLG Zweibrücken, 24.03.2009 - 8 U 29/08
- BGH, 13.05.2009 - IV ZA 5/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …
Auszug aus BGH, 13.05.2009 - IV ZA 5/09
In Rechtsprechung und Literatur umstrittene Rechtsfragen sind insoweit nicht zu klären (vgl. BGHZ 154, 288, 291) .
- LG Dortmund, 14.11.2014 - 3 O 158/14
Anspruch eines Erben auf Erstattung von Gutachterkosten im Rahmen einer …
Die vor dem Ablauf der Verjährungsfrist zugestellte Zahlungsklage vom 13.05.2014 begründet keine Hemmung gemäß § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB, weil der Duldungsanspruch nicht Streitgegenstand war und der Beklagte kein Erbe ist (BGH IV ZA 5/09, Beschluss vom 13.05.2009, OLG Zweibrücken 8 U 29/08, Urteil vom 24.03.2009, Beck OK § 2332 Rn. 22, Münchener Kommentar § 2332 Rn. 10).